Statuten

Verein FerienSpass Oberrheintal


Allgemeines


1. Name und Sitz

Unter dem Namen FerienSpass Oberrheintal besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB mit Sitz in Kriessern.

2. Zweck

Der FerienSpass Oberrheintal ist eine gemeinnützige Organisation und nicht gewinnorientiert. Der Verein organisiert für schulpflichtige Kinder aus den oberrheintaler Gemeinden interessante, aktive und sinnvolle Ferienbeschäftigungen.

Der Turnus wird vom Vorstand bestimmt.

Zu den Aufgaben des Vereins gehören:

- Organisation von FerienSpass-Aktivitäten

- Suche geeigneter Kursangebote

- Kommunikation der Angebote an die Teilnehmer

- Sicherstellung der Finanzierung

- Kontrolle, Durchführung und Abrechnung

- Der FerienSpass kann weitere Aufgaben durchführen, soweit sie dem Zweck dienen.

3. Mittel und Haftung

Die finanziellen Mittel des FerienSpass Oberrheintal werden in der Regel eingebracht durch:

- Beiträge von Kursteilnehmern

- Erträge aus Vereinsvermögen

- Spenden, Subventionen und Zuwendungen jeglicher Art

Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeit des Vereins ist ausgeschlossen.

Für Unfälle, welche Teilnehmer und Veranstalter aus Kursen, Anlässen oder anderen Veranstaltungen zustossen, kann FerienSpass Oberrheintal nicht haftbar gemacht werden. Die Teilnehmer haben sich gegen Folgen von Unfällen persönlich zu versichern. Mit der Aufnahme der Kursarbeit oder Beteiligung an Veranstaltungen anerkennen Teilnehmer und Veranstalter diesen Abschnitt vorbehaltlos.

4. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Dies entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident oder die Präsidentin den Stichentscheid. Das bei der Auflösung allenfalls vorhandene Vereinsvermögen wird nach Beschluss der Hauptversammlung einer gleichen Ziele verfolgenden Institution zugewendet.

Mitgliedschaft

5. Vereinsmitglieder

Teammitglieder sind auch Vereinsmitglieder. Es sind natürliche Personen, welche aktiv die Vereinsaktivitäten planen und daran teilnehmen. Für die Organisation und Durchführung der FerienSpass-Aktivitäten kann der Verein bei Bedarf ein OK bilden. Über Aufnahme entscheidet der Vorstand.

6. Rechte und Pflichten

Die Mitglieder verpflichten sich, die Statuten und Beschlüsse (Reglemente, Vereinbarungen, Richtlinien) von FerienSpass Oberrheintal einzuhalten. Die Mitglieder werden zu Veranstaltungen von FerienSpass Oberrheintal eingeladen. Die Mitglieder können die Behandlungen von Geschäften an der Generalversammlung beantragen.

7. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitglieder können auf Ende des Geschäftsjahres schriftlich den Austritt erklären. Der Ausschluss kann vom Vorstand gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht, die Interessen des Vereins schädigt oder seinen Pflichten nicht nachkommt.

Organe

8. Organe

Die Organe des Vereins FerienSpass Oberrheintal sind

- die Hauptversammlung

- der Vorstand

- die Revisionsstelle

9. Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet jedes zweite Jahr, im dritten Kalenderquartal statt. Die Einladung erfolgt schriftlich, unter Angabe der Traktanden, mindestens vierzehn Tage vor Beginn. Ausserordentliche Hauptversammlungen können vom Vorstand oder den Rechnungsrevisoren/innen einberufen werden. Ebenso wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Traktanden beim Vorstand verlangt.

Anträge, Wahlen und Abstimmungen

Anträge sind bis spätestens zehn Tage vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Bei Wahlen und Abstimmung entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Diese finden offen statt, sofern keine geheime Abstimmung durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Bei Stimmgleichheit gibt der Präsident oder die Präsidentin den Stichentscheid.

Aufgaben der Hauptversammlung

- Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung

- Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

- Entlastung des Vorstandes

- Wahl von Präsident/-in, Kassier/-in und des übrigen Vorstandes

- Wahl der Revisorinnen oder der Revisoren

- Änderungen der Statuten

- Auflösung des Vereins

- Beschlussfassung über weitere Geschäfte laut Traktandenliste

10. Der Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und ist für die Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung zuständig. Er leitet den Verein und ergreift alle nötigen Massnahmen, um den Vereinszweck zu erreichen. Der Vorstand entscheidet über alle Fragen, die nicht ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind.

Der Geschäftsführende Vorstand umfasst mindestens 3 Personen.

Folgende Ressorts sind vertreten

- Präsidium

- Finanzen

- Aktuariat

Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Es können weitere Personen in den Vorstand gewählt werden.Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Unterschrift

Die Mitglieder des Vorstandes zeichnen im Rahmen des Budgets in ihren Ressorts zu zweien. Für Verfügung über Geldkonten (Bank, Post, Wertschriften) gilt Einzelunterschrift für Präsident/Präsidentin und Kassier/-in.

Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte des geschäftsführenden Vorstandes anwesend ist. Bei Abstimmungen im Vorstand hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme. Bei Stimmgleichheit entscheidet der/die Vorsitzende mit Stichentscheid.

11. Revisionsstelle

Die Hauptversammlung wählt eine Revisionsstelle, welche die Jahresrechnung kontrolliert und zuhanden der ordentlichen Hauptversammlung einen schriftlichen Revisionsbericht erstellt. Die Rechnungsprüfer müssen nicht Mitglieder des Vereins sein. Die Revisionsstelle wird alle zwei Jahre neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Inkrafttreten

Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Gründungsversammlung vom 24. September 2019 genehmigt.

Kriessern, 24. September 2019

Ferienspass Oberrheintal

Die Präsidentin ----------------------------------------- Die Aktuarin

Manuela Obst ----------------------------------------- Lilian Ammann